Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brands of TMRW GmbH

1. Geltung

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Brands of TMRW GmbH, Kirchstetterngasse 7/76, 1160 Wien (nachfolgend „Brands of TMRW“ oder „wir“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“); („Brands of TMRW“ oder „wir“ und „Auftraggeber“ oder „Kunde“ zusammen nachfolgend als „Vertragsparteien“), sowie von uns erbrachten Leistungen, einschließlich kreativer Dienstleistungen und Beratungsleistungen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Erstellung von Foto- und Videomaterial erfolgt auf der Grundlage von einzelvertraglichen Copyright-Agreements. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Bedingungen als allein maßgeblich an.

 

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

1.5. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Brands of TMRW vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

 

1.6. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung von  Brands of TMRW und der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme der Geschäftsführung sind die Mitarbeiter von Brands of TMRW nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

2. Grundlagen der Zusammenarbeit

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Das Entstehen eines rechtsverbindlichen Vertrages erfordert die ausdrückliche Annahme durch Brands of TMRW.

 

2.2. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Auftraggeber vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von uns zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Wir sind bei der Erfüllung des Auftrages weisungsfrei, besitzen Entscheidungsspielraum bei der Ausführung des Auftrages, handeln nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Wir sind an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden, sofern nicht projektspezifisch anders vereinbart.

 

2.3. Wir sind berechtigt, zur Durchführung der uns obliegenden Aufgaben sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch uns selbst. Es besteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und unseren Kunden.

 

2.4. Unsere Kunden sorgen dafür, dass uns auch ohne unsere besondere Aufforderung alle Unterlagen sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Beratungstätigkeit bekannt werden. Weiters sorgen unsere Kunden dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang förderliches Arbeiten erlauben.

Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

2.5. Unsere Kunden werden uns auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

 

2.6. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für die Anwendung der Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser Geschäftsbedingungen) die Grundsätze kaufmännischer Loyalität, insb. die Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung und Rücksichtnahme, gelten sollen und sichern sich gegenseitig zu, den Vertrag in diesem Sinne zu erfüllen. Das Recht von Brands of TMRW auf freie Entscheidung über die Art und Weise der Führung des Geschäftsbetriebs bleibt davon unberührt und genießt Vorrang. 

2.7. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit von beauftragten Dritten und Mitarbeitern sicherzustellen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die von Brands of TMRW beauftragten Dritten für das Projekt selbst zu beauftragen. Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, Interessenkonflikte zu vermeiden und jede Handlung zu unterlassen, die die Unabhängigkeit oder Neutralität gefährden könnte. Entscheidungen sind auf objektiver Grundlage zu treffen. Alle möglichen Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen.

 

3. Urheberrecht und Nutzungsrecht

3.1. An den von uns, unseren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Konzepten, Zeichnungen, Datenträger, Fotografien, Videografien etc.) (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum.

 

3.2. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars (inklusive des vereinbarten Honorars für Nutzungsrechte) und der Nebenkosten das im Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für interne Zwecke des Auftraggebers bzw. den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige Nutzung erfordert unsere honorarwirksame Zustimmung.

 

3.3. Die unseren Kunden, dem Nutzungswerber, eingeräumten Rechte an den Arbeitsergebnissen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden. Zudem darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Brands of TMRW nicht an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder auf sonstige Weise verfügbar machen.

 

3.4. Jede Änderung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht dazu schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung unsererseits– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Im Fall der Einzelrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger über, jedoch nur in dem zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Umfang.

Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung.

 

3.5. Will der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Strategien, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die ausdrückliche, schriftliche, entgeltliche Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechts. Wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte.

 

3.6. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt uns zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Sollte der Kunde außerhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens die bereitgestellten Arbeitsergebnisse nutzen, verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe, sofern eine solche vereinbart wurde.

 

4. Erarbeitung von Konzepten & Entgeltlichkeit von Präsentationen

4.1. Alle unsere Leistungen erfolgen gegen Entgelt. Der Auftraggeber erkennt an, dass wir bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringen, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. Lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.

 

4.2. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen/Konzepten/Ideen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Durch die Annahme der Einladung durch uns treten der potentielle Kunde und Brands of TMRW in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde. 

 

4.3. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Hälfte des regulären Honorars nach den Honorarrichtlinien. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

 

4.4. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an einen Präsentationsmitbewerber, steht uns das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

 

4.5. Der Vorentwurf/das Konzept kann geschäftsrelevante Ideen enthalten, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke für alle später hervorgebrachten Ergebnisse und somit als Ursprung von Unternehmensstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Strategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Slogans, Texte, Grafiken, Illustrationen, visuelle Darstellungen, Konzepte für Geschäftsmodelle, Prozessoptimierungen, Markenentwicklungen, Produktgestaltungen und weitere kreative oder strategische Ansätze angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

 

4.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von uns im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

 

4.7. Sofern der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm von Brands of TMRW Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er uns dies binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

 

4.8. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass wir dem Auftraggeber eine für ihn neue Idee präsentiert haben. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass wir dabei verdienstlich wurden.   

 

4.9. Der Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei uns ein.

 

5. Leistung, Fremdleistungen

5.1. Unsere Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise, soweit nicht andere Preise vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich in EURO. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird, sofern anwendbar, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nebenkosten, Barauslagen, Spesen sowie Reisekosten werden ebenfalls gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart. Im Rahmen von Aufträgen im Bereich der Hotellerie, stellt der Kunde Kost und Logis.

Wir sind berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch uns fällig.

 

5.2. Allenfalls behalten wir uns vor, je nach Auftragsumfang eine Anzahlung i.H.v. bis zu 30% des Gesamthonorars zur Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen.

 

5.3. Wir sind ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen entweder gegen ortsübliches Entgelt selbst zu erbringen oder im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte in Auftrag zu geben.

 

5.4. Brands of TMRW wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

5.5. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Teilzahlungen sind nicht zulässig.

 

5.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen der Kunde oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder zwar bestritten, aber entscheidungsreif sind.

 

5.7. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Brands of TMRW durch die Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

 

5.8. An allen vom Kunden beigestellten Materialien, Unterlagen und Datenträgern steht uns bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

5.9. Eine Geldschuld der Kunden ist während des Verzuges mit einem Zinssatz von neunkommazwei (9,2) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen, mindestens aber mit einem Zinssatz von neun (9) Prozent für das Jahr. Die Geltendmachung weiterer Schäden und einer gesetzlichen Kostenpausschale im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

 

6. Elektronische Rechnungslegung

Wir sind berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden. 

 

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Unsere Leistungsbeschreibungen, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar und sind nicht mit unserer vertraglichen Leistungspflicht gleichzusetzen. Nicht schriftlich oder in Textform bestätigte mündliche Auskünfte oder Zusagen sind unverbindlich.

 

7.2. Alle Leistungen der Brands of TMRW sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei (3) Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. r die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernehmen wir keine Haftung. Ebenso haften wir nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde.

Wir sind ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an unserer Leistung zu beheben. Wir werden den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

7.3. Die Brands of TMRW haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf uns beigezogene Dritte zurückgehen.

Bei grober Fahrlässigkeit hat Brands of TMRW bis zur Höhe ihres Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen.

 

7.4. Jegliche Haftung der Brands of TMRW für Ansprüche, die aufgrund einer von uns erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind oder eine solche für uns nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haften wir nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

7.5. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei (3) Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

 

7.6. Soweit wir notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

 

7.7. Die uns vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen zur Leistungserbringung werden von uns unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

7.8. Sofern wir unsere Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringen und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, treten wir diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

7.9. Haftung und Gewährleistung – Social Media

7.9.1. Wir arbeiten auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter von Social-Media-Plattformen (z.B. Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, usw., im Folgenden kurz: Anbieter), auf die wir keinen Einfluss haben, und legen diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

 

7.9.2. Paid Social Media

Wir weisen den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Plattformen“ es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von uns nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir beabsichtigen, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Plattformen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, können wir aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

7.9.3. Organic Social Media

Wir weisen ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass wir keinen unmittelbaren Einfluss auf die Algorithmen von Social Media Plattformen haben. Die Funktionsweise und Änderungen dieser Algorithmen liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs und können Auswirkungen auf die Sichtbarkeit, Reichweite und den Erfolg der veröffentlichten Inhalte haben.

Daher können wir keine Erfolgsgarantien im Hinblick auf Reichweitensteigerung, Engagement-Raten, Conversion-Raten oder andere leistungsbezogenen Kennzahlen übernehmen. Alle diesbezüglichen Angaben, Prognosen oder Empfehlungen beruhen auf Erfahrungswerten und sind unverbindlich. Brands of TMRW haftet nicht für mögliche negative Auswirkungen auf die Performance der Social Media Aktivitäten, die durch Änderungen der Plattform-Algorithmen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren verursacht werden.

8. Geheimhaltung / Datenschutz
8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen, im Sinne der Ziffer 8.2, der jeweils anderen Partei stets zu schützen, und zwar auf die gleiche Weise, in der sie ihre eigenen geschützten und vertraulichen Materialien schützen, wobei jedoch in jedem Fall ein Maß gebührender Sorgfalt anzuwenden ist.

8.2. „Vertrauliche Information“ bezeichnet jede bekannte oder später entstehende Information in jeglicher Form, die die Vertragsparteien im Zuge der Vertragsdurchführung austauschen. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Aufzeichnungen und Daten, (i) die als vertraulich, geschützt oder als geheim gekennzeichnet sind, (ii) deren vertrauliche Natur bekannt wurde, (iii) die ein verständiger Dritter aufgrund ihrer Eigenschaften und Eigenheiten unter den gegebenen Umständen als vertraulich betrachten würde. Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die (i) der anderen Partei zur Zeit ihrer Offenlegung bekannt waren, (ii) bekannt sind oder werden, ohne dass dem ein Fehlverhalten oder Vertragsverstoß der anderen Vertragspartei zugrunde lag, (iii) unabhängig, ohne auf vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei aufzusetzen, entwickelt wurden oder (iv) von oder durch Dritte übergeben wurden, die der Vertraulichkeitsverpflichtung nicht unterliegen bzw. durch die Übergabe nicht gegen Vertraulichkeitsbestimmungen verstoßen.

8.3. Die Vertragsparteien werden ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei keinerlei vertrauliche Informationen dieser anderen Vertragspartei an natürliche oder juristische Personen weitergeben – ausgenommen diejenigen Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer, die gemäß diesem Vertrag Kenntnis von vertraglichen Informationen haben müssen oder im Zusammenhang mit diesen verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden dürfen vertrauliche Informationen offengelegt werden, sofern dies aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Verfügung erforderlich ist.

8.4. Wir sind von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen wir uns bedienen, entbunden. Wir haben die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haften für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

8.5. Die Schweigepflicht reicht drei (3) Jahre über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

8.6. Wir sind berechtigt, uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet uns Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

9. Eigenwerbung

9.1. Als Urheber sind wir gem. § 20 URHG zur Anbringung unseres Namens bzw. Pseudonyms, Firmenwortlauts oder Logos auf jedem von uns entworfenen/angefertigten Werk/Produkt sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

 

9.2. Uns verbleibt in jedem Fall gem. § 26 URHG das Recht, entstandenes Material zum Zweck der Eigenwerbung in gedruckter sowie digitaler Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen.

 

10. Rücktritt und Storno

10.1. Sowohl der Kunde, als auch wir,  sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom Auftraggeber das Präsentationshonorar gemäß Punkt 4.2. AGB zu bezahlen ist.   

 

10.2. Allgemeine Regelung

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder beenden wir aus berechtigten Gründen das Vertragsverhältnis vorzeitig, so behalten wir [ES7] den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen angesetzt, die wir bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht haben.

 

10.3. Abbruch laufender Aufträge und Rahmenverträge

Bricht der Auftraggeber einen bereits bestätigten, laufenden Auftrag ab, oder beendet vorzeitig einen Rahmenvertrag, dessen Konditionen an eine definierte Vertragslaufzeit gebunden sind, so gilt zusätzlich zu 10.2. Folgendes: Für alle bereits erbrachten und noch ausstehenden Leistungen wird die Differenz zu unseren regulären Listenpreisen in Rechnung gestellt, sofern diese höher sind als das ursprünglich vereinbarte Honorar. Dies gilt rückwirkend für den gesamten Leistungszeitraum bis zur Beendigung des Vertrags.

 

10.4. Storniert der Auftraggeber einen bereits bestätigten, laufenden Auftrag oder beendet vorzeitig einen Rahmenvertrag, für dessen Erfüllung nötige Nebenkosten bereits entstanden sind, trägt der Auftraggeber die gesamten bereits angefallenen Neben- sowie Stornokosten.

 

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen sind wir von unserer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

10.6. Unabhängig davon sind wir berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und

nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei uns.

 

10.7. Des Weiteren verzichtet der Auftraggeber nach Erhalt des abgeschlossenen Werkes auf jegliches Recht, eine Stornierung, Rückerstattung oder einen Rücktritt zu verlangen.

 

10.8. Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar für erbrachte kreative Dienstleistungen oder Beratungsleistungen vollständig und fristgerecht zu zahlen, unabhängig davon, ob die Dienstleistung subjektiv den Erwartungen oder dem Geschmack des Kunden entspricht. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund subjektiven Nichtgefallens allen voran kreativer Leistungen ist ausgeschlossen.

Sollte die erbrachte Leistung objektiv nachweisbare Mängel aufweisen, sind uns diese unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist unverzüglich nach Empfang der Leistungen, höchstens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen, anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz unserer Bereitschaft zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs (6) Monaten und kann nach Ablauf dieser Frist nicht gerichtlich geltend gemacht werden.

 

11. Dauer des Vertrages

11.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung, sofern nicht anders vereinbart.

 

11.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

       wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

       wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

    wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf unser Begehren weder Vorauszahlungen leistet noch vor unserer Leistung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

12.2. Jede von den AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

12.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Brands of TMRW Gmbh. Für Streitigkeiten ist das Gericht Wien zuständig.

 

12.4. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

 

12.5. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene RechtsberaterInnen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

12.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren wir uns zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient haben. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch wir anbieten.

 

12.7 Ungeachtet jeglicher bestehenden oder künftig angefertigten Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ungeachtet der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehrsprachigen Fassungen ist Deutsch die allein verbindliche Vertragssprache für Auftraggeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie Englisch für Auftraggeber außerhalb der vorgenannten Länder. Die deutsche Sprachversion ist für Auftraggeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz und die englische Sprachversion für Auftraggeber außerhalb der vorgenannten Länder vorrangig.

 

 

General Terms & Conditions of Brands of TMRW GmbH

Please note: The following translation of the General Terms and Conditions is provided for informational purposes. The German version remains the legal basis. 

1. Scope

1.1. These General Terms and Conditions exclusively apply to all legal transactions between Brands of TMRW GmbH, Kirchstetterngasse 7/76, 1160 Vienna (hereinafter referred to as “Brands of TMRW” or “we“) and the client (hereinafter referred to as “Client” or “Customer“); (“Brands of TMRW” or “we” and “Client” or “Customer” collectively referred to as the “Contracting Parties“), as well as to all services provided by us, including creative and consulting services, unless otherwise agreed in an individual contract. The creation of photo and video materials is subject to individual copyright agreements. The version valid at the time of contract conclusion is binding.

 

1.2. These General Terms and Conditions also apply to all future contractual relationships, even if no explicit reference is made to them in additional agreements.

 

1.3. Any general terms and conditions of our clients that conflict with these terms shall not apply unless we have explicitly acknowledged them in writing. If we refer to a document that contains or references the client’s or a third party’s terms and conditions, this does not constitute an agreement to their validity. By placing an order, the client acknowledges our terms as solely binding.

 

1.4. If individual provisions of these General Terms and Conditions are or become invalid, this shall not affect the validity of the remaining provisions and the contracts concluded on their basis. The invalid provision shall be replaced by a valid provision that comes closest to its meaning and economic purpose.

 

1.5. The only binding legal basis for the relationship between us and the client is the written contract, including these General Terms and Conditions. The contract fully reflects all agreements between the Contracting Parties regarding the subject matter of the contract. Verbal commitments made by Brands of TMRW before the conclusion of the contract are legally non-binding, and verbal agreements between the parties are replaced by the written contract.

 

1.6. Any additions or amendments to the agreed terms, including these General Terms and Conditions, require the prior written consent of the management of Brands of TMRW and must follow the form of the original agreement. Employees of Brands of TMRW, except for the management, are not authorized to make oral agreements that deviate from these terms. The written form requirement is satisfied if a copy of the signed declaration is transmitted electronically, particularly via email.

 

2. Basis of Cooperation

2.1. Our offers are non-binding and subject to change unless explicitly marked as binding or specifying a particular acceptance period. A legally binding contract requires explicit acceptance by Brands of TMRW.

 

2.2. The scope of a specific order is contractually agreed upon on a case-by-case basis. Every order is based on a framework (briefing) provided by the client, which defines the requirements we must meet. Within this briefing, we have creative freedom in executing the order. We carry out the order independently, have decision-making authority regarding execution, act at our discretion and on our own responsibility, and are not bound to a specific workplace or working hours unless otherwise agreed for a specific project.

 

2.3. We are entitled to engage expert employees or cooperation partners to carry out our assigned tasks. Payment of third parties is solely our responsibility. No direct contractual relationship exists between third parties and our clients.

 

2.4. Our clients ensure that all documents and instructions necessary for optimal order fulfillment are provided to us in a timely and complete manner, even without special request. This also applies to any documents, processes, and circumstances that become known during our consulting activity. Furthermore, clients ensure that the organizational conditions at their business premises allow for uninterrupted and efficient work on the project. The client bears any costs incurred due to incorrect, incomplete, or subsequently modified information requiring us to repeat or delay work.

 

2.5. Clients must also fully inform us about previous and/or ongoing consultations, including those in other specialized areas.

 

2.6. The Contracting Parties commit to mutual loyalty. They agree that the principles of commercial loyalty, particularly mutual support and consideration, shall apply to the contract’s implementation. Brands of TMRW retains the right to freely determine how it conducts its business operations, which takes precedence.

2.7. The Contracting Parties undertake to ensure the independence of engaged third parties and employees. In particular, the client is not permitted to directly engage third parties commissioned by Brands of TMRW for the project. Additionally, both parties must avoid conflicts of interest and refrain from actions that could compromise independence or neutrality. Decisions must be made objectively, and any potential conflicts of interest must be disclosed immediately.

 

3. Copyright and Usage Rights

3.1. The client does not acquire ownership of the works created by us, our employees, or third parties commissioned by us (including but not limited to proposals, reports, analyses, expert opinions, organizational plans, programs, performance descriptions, drafts, calculations, concepts, drawings, data carriers, photographs, videos, etc.) (hereinafter referred to as “Work Results“).

 

3.2. Upon full payment of the total fee (including the agreed fee for usage rights) and incidental costs, the client acquires the contractually agreed usage rights to the delivered Work Results for internal purposes or the agreed purpose and scope. If no agreement on purpose and scope has been made, the minimum necessary scope for contract fulfillment applies. Any further or different future use requires our fee-based consent.

 

3.3. Rights granted to the client may only be transferred to third parties with our explicit written consent, whether for consideration or free of charge. Additionally, the client may not transfer, sublicense, or otherwise make the Work Results available to third parties without our prior written consent.

 

3.4. Any modification, editing, reproduction, or imitation of the granted Work Results is prohibited unless explicitly agreed upon in writing and against a fee. Unauthorized reproduction/distribution does not establish liability on our part—particularly regarding the accuracy of the Work Results—towards third parties.

 

3.5. If the client wishes to continue using developed or designed concepts, strategies, ideas, or works unchanged after order fulfillment, withdrawal, or termination of a framework or service contract, this requires the explicit, written, fee-based granting of an unrestricted usage right. If these are modified, updated, or used as a basis for further development by third parties or the client, additional rights for modification must be granted.

 

3.6. Any violation of these provisions entitles us to immediate premature termination of the contractual relationship and to assert further legal claims, particularly for injunction and/or damages. If the client uses the Work Results beyond the agreed scope, they forfeit a contractual penalty if such has been agreed upon.

 

4. Concept Development & Paid Presentations

4.1. All our services are subject to a fee. The client acknowledges that we incur significant pre-performance costs in concept development, even before they assume any performance obligations. Only the preparation of performance, time, and cost plans required for submission of an offer is free of charge.

 

4.2. A client’s invitation to create a presentation with preliminary drafts/concepts/ideas constitutes an order for a defined service. By accepting this invitation, the potential client and Brands of TMRW enter into a contractual relationship (“Pitching Contract“). These General Terms and Conditions apply to this contract as well.

 

4.3. Presentation fees are freely negotiable and, unless otherwise agreed, amount to half of the regular fee based on industry guidelines. The presentation fee does not include the granting of usage rights.

 

4.4. If a client or organizer of a presentation competition, after the presentation, does not award any contract at all or only awards a significantly reduced contract to a competitor, we are entitled to the full design fee instead of the reduced presentation fee.

 

4.5. The preliminary draft/concept may contain business-relevant ideas that do not reach the level of a work under copyright law and therefore do not enjoy copyright protection. These ideas are at the beginning of every creative process and can be defined as the initial spark for all subsequent results and thus as the origin of business strategies. Therefore, those elements of the concept that are unique and give the strategy its distinctive character are protected. Within the meaning of this agreement, ideas include, in particular, slogans, texts, graphics, illustrations, visual representations, concepts for business models, process optimizations, brand developments, product designs, and other creative or strategic approaches, even if they do not reach the level of a work.

 

4.6. The client undertakes not to commercially exploit or allow the exploitation of these ideas presented by us as part of the concept outside the framework of a subsequently concluded main contract, nor to use or allow them to be used.

 

4.7. If the client believes that Brands of TMRW has presented ideas that they had already developed before the presentation, they must notify us within 14 days of the presentation date via email, providing evidence that allows for a chronological classification.

 

4.8. In the absence of such notification, the contracting parties assume that we have presented the client with a new idea. If the idea is used by the client, it is assumed that we have contributed to its creation.

 

 

4.9. The client may be released from their obligations under this section by paying appropriate compensation, calculated on a case-by-case basis, plus 20% VAT. The release only takes effect after full receipt of the compensation payment by us.

 

5. Services, External Services

5.1. Our prices apply to the scope of services and deliveries listed in the order confirmation. Additional or special services will be charged separately. Our current price lists at the time of contract conclusion apply unless other prices have been agreed upon. All prices are in EURO. The statutory VAT is not included in our prices; it will, if applicable, be separately stated in the invoice at the statutory rate on the invoice date. Additional costs, cash expenses, fees, and travel costs will also be charged separately unless otherwise agreed. For hotel industry-related assignments, the client provides board and lodging.

We are entitled to issue interim invoices based on work progress and request corresponding advance payments. The fee is due upon invoicing.

 

5.2. We reserve the right to charge an advance payment of up to 30% of the total fee for assignment confirmation, depending on the order scope.

 

5.3. We are authorized to perform necessary or agreed ancillary services related to the order ourselves at the customary local rate or to commission third parties in the name and on behalf of the client.

 

5.4. Brands of TMRW will issue an invoice with all legally required details that entitle the client to deduct input tax.

 

5.5. Invoice amounts must be paid within 14 days unless otherwise agreed. The relevant date for payment is the receipt of payment by us. Any discount deductions require a special written agreement. Partial payments are not permitted.

 

5.6. The client may only offset counterclaims or withhold payments if such counterclaims are undisputed, legally established, or disputed but ready for decision.

 

5.7. We are entitled to perform outstanding deliveries or services only against advance payment or security if, after contract conclusion, we become aware of circumstances that significantly reduce the client’s creditworthiness and jeopardize the payment of outstanding claims from the respective contract (including other individual orders under the same framework agreement).

 

5.8. We have a right of retention over materials, documents, and data carriers provided by the client until full payment has been made. are entitled to perform outstanding deliveries or services only against advance payment or security if, after contract conclusion, we become aware of circumstances that significantly reduce the client’s creditworthiness and jeopardize the payment of outstanding claims from the respective contract (including other individual orders under the same framework agreement). 

 

5.9. Any monetary debt owed by the client is subject to interest during the delay at a rate of 9.2 percentage points above the base interest rate of 9% per year, but at least at a rate of 9% per year. Further damages and statutory lump-sum costs in case of default remain unaffected. 

6. Electronic Invoicing

We are entitled to send invoices to the client in electronic form. The client expressly agrees to receive invoices electronically.

 

7. Liability and Warranty

7.1. Our service descriptions, statements about permitted usage, and advertising statements do not constitute guarantees of properties or quality assurances and are not equivalent to our contractual service obligation. Oral information or commitments that are not confirmed in writing or text form are non-binding.

 

7.2. All services of Brands of TMRW must be checked by the client and approved within three (3) working days of receipt. If the client does not respond within this period, they are deemed approved. We assume no liability for the legal admissibility of designs and elaborations, especially concerning competition, trademark, and administrative law. Similarly, we are not responsible for the accuracy of texts and images if they have been approved by the client or if a proof has at least been offered.

We are entitled and obligated to correct any errors or defects in our service within the scope of the statutory warranty, regardless of fault. We will inform the client promptly.

 

7.3. Brands of TMRW is only liable for damages (excluding personal injury) in cases of gross negligence (intent or gross negligence). This also applies to damages caused by third parties engaged by us.

In cases of gross negligence, Brands of TMRW is liable up to the amount of its fee (excluding additional costs and VAT).

 

7.4. Brands of TMRW is not liable for claims against the client arising from our services (e.g., advertising measures) if we have fulfilled our duty of notice or if such obligations were not recognizable. This includes legal costs, own attorney fees of the client, publication costs, and potential third-party claims.

 

7.5. Compensation claims by the client must be asserted in court within six (6) months of becoming aware of the damage and the party responsible, but no later than three (3) years after the event giving rise to the claim.

The client must prove that the damage is due to our fault.

 

7.6. If we commission necessary or agreed external services in the name and on behalf of the client, the respective contractors are not our vicarious agents.

 

7.7. We assume that any documents provided by the client do not infringe third-party rights.

 

7.8. If we provide services through third parties and warranty and/or liability claims arise, we will assign these claims to the client, who must assert them against those third parties.

 

7.9. Liability and Warranty – Social Media

7.9.1. We operate based on the terms of use of social media platforms (e.g., Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn), over which we have no control. The client acknowledges that these terms of use influence contractual relationships.

 

7.9.2. Paid Social Media

We explicitly inform the client that social media platforms reserve the right to reject or remove ads for any reason. There is an unpredictable risk that ads may be removed without justification. If another user files a complaint, content may be removed immediately, and reinstatement can take time. We will act in good faith and follow platform guidelines but cannot guarantee continuous campaign availability.

 

7.9.3. Organic Social Media

We have no direct influence over social media platform algorithms. Changes to these algorithms can impact visibility and engagement. Therefore, we do not guarantee increased reach, engagement, or conversions.

Any recommendations are based on experience and are non-binding. Brands of TMRW is not liable for performance fluctuations due to algorithm changes or other external factors.


8. Confidentiality / Data Protection
8.1. The contracting parties undertake to protect the confidential information, as defined in Section 8.2., of the respective other party at all times in the same manner in which they protect their own proprietary and confidential materials, while exercising due care in any case.

8.2. „Confidential Information“ refers to any known or future information in any form that the contracting parties exchange in the course of contract execution. Confidential information particularly includes records and data that (i) are marked as confidential, protected, or secret, (ii) were known to be confidential, or (iii) a reasonable third party would consider confidential due to their nature and circumstances. Confidential information does not include information that (i) was known to the other party at the time of disclosure, (ii) becomes known or publicly available without any misconduct or contractual breach by the other party, (iii) was independently developed without relying on the confidential information of the other contracting party, or (iv) was provided by third parties not bound by confidentiality obligations or whose disclosure does not violate confidentiality agreements.
8.3. The contracting parties shall not disclose any confidential information of the other party to natural or legal persons without prior written consent, except for employees, representatives, or subcontractors who need access to contractual information for contract fulfillment. Notwithstanding the forgoing, confidential informaion may be disclosed if required by law or a court order. 
8.4. We are released from confidentiality obligations towards any assistants and representatives we employ. However, we must fully transfer the confidentiality obligation to them and are liable for any breaches of confidentiality by them as if they were our own breaches.

8.5. The confidentiality obligation extends three (3) years beyond the termination of this contractual relationship. Exceptions exist in cases of legally mandated disclosure obligations.

8.6. We are entitled to process personal data entrusted to us within the scope of the contractual relationship. The client guarantees that all necessary measures, particularly those required under data protection laws, such as consent declarations from affected parties, have been taken. 
9. Self-Promotion
9.1. As authors, we are entitled under § 20 URHG to affix our name, pseudonym, company name, or logo to any work/product we design or create, as well as to advertising materials or publications related thereto. The form and duration of the labeling can be agreed upon with the client.

9.2. In accordance with § 26 URHG, we retain the right to use the produced material for self-promotion in both printed and digital formats or to make it available online globally.

 

10. Withdrawal and Cancellation 

10.1. Both the client and we are entitled to withdraw from the contract after the initial presentation without stating reasons. In this case, the client is required to pay the presentation fee as specified in Section 4.2 of the General Terms and Conditions.

 

10.2. General Provisions

If the agreed assignment is not carried out due to reasons attributable to the client, or if we terminate the contract prematurely for legitimate reasons, we retain the right to payment of the full agreed fee, less a flat-rate deduction of 30% for unincurred expenses for services not yet rendered at the time of contract termination.

 

10.3. Termination of Ongoing Assignments and Framework Agreements

If the client terminates an ongoing, confirmed assignment or prematurely ends a framework agreement bound to a fixed contract duration, the following applies in addition to Section 10.2: Any provided or outstanding services will be charged at our standard list prices if these are higher than the originally agreed fee. This applies retroactively for the entire service period up to the termination of the contract.

 

10.4. If the client cancels an ongoing, confirmed assignment or prematurely terminates a framework agreement for which incidental costs have already been incurred, the client shall bear all incurred ancillary and cancellation costs.

 

10.5. In the event of non-payment of interim invoices, we are released from our obligation to provide further services. The assertion of further claims arising from non-payment remains unaffected.

 

10.6. We are entitled to charge the client for any unused work capacity and any damages incurred. However, no usage fee is applicable, and all rights remain with us.


10.7.
The client waives any right to cancellation, refund, or withdrawal after receiving the completed work.

10.8. The client is obligated to fully and punctually pay the agreed fee for creative or consulting services, regardless of whether the service subjectively meets the client’s expectations or taste. Withdrawal due to subjective dissatisfaction with creative services is excluded. If the provided service has objectively verifiable defects, these must be reported to us within a reasonable period, but no later than seven (7) working days after receipt, requesting rectification. Any costs incurred through third-party involvement despite our willingness to rectify shall be borne by the client. Claims for rectification expire after six (6) months and cannot be legally enforced thereafter.

 

11. Contract Duration

11.1. This contract generally ends with the completion of the project and the corresponding invoicing, unless otherwise agreed.

 

11.2. The contract may be terminated at any time by either party without notice for good cause. Good cause includes:

  A party’s material breach of contractual obligations,

  A party’s default in payment following the initiation of insolvency proceedings,

   Justified concerns regarding the solvency of a party not subject to insolvency proceedings, where the party fails to provide advance payment or adequate security upon request, provided the poor financial situation was not known at the time of contract conclusion.

 

12. Final Provisions

12.1. The contracting parties confirm that they have provided all information truthfully and conscientiously and undertake to inform each other of any changes without delay.

 

12.2. Any deviations or additions to these General Terms and Conditions, as well as all framework agreements, require written form.

 

12.3. This contract is governed by substantive Austrian law, excluding the conflict of law rules of private international law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods. The place of performance is the registered office of Brands of TMRW GmbH. The court of Vienna has jurisdiction over disputes.

 

12.4. In case of disputes that cannot be resolved amicably, the contracting parties agree to involve registered mediators (ZivMediatG) specializing in business mediation from the Ministry of Justice’s list. If an agreement on the mediator selection or the content cannot be reached, legal action may be initiated no earlier than one month after negotiations fail.

 

12.5. If mediation fails or is abandoned, Austrian law shall apply in any ensuing legal proceedings. Any necessary expenses incurred due to prior mediation, including legal advisors, may be claimed as “pre-litigation costs” in court or arbitration proceedings.

 

12.6. The client undertakes not to enter into any business relationships with persons or companies we use to fulfill contractual obligations during or for three (3) years after the termination of this contract. The client shall not commission these persons or companies for services similar to those we offer.

 

12.7.  Regardless of any existing or future translations of these General Terms and Conditions, and regardless of multilingual versions, German is the sole binding contract language for clients in Germany, Austria, and Switzerland, while English applies to clients outside these countries. The German version prevails for clients in Germany, Austria, and Switzerland, while the English version prevails for clients elsewhere.